Status: Projekt-Slots für fast ausgebucht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 04.02.20261. Allgemeines & Geltungsbereich
1.1 Vertragspartnerschaft
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ronny Opitz (Triathlon Digital) und dem Kunden. Der Auftragnehmer bietet Leistungen in den Bereichen Webseitenerstellung (Next.js, WordPress), Softwareentwicklung, Wartung, Logoerstellung und Social Media Einrichtung an.
1.2 Subunternehmer & Bedingungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer für die Erbringung der Leistungen einzusetzen, bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner des Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor.
2. Projektablauf & Agile Methoden
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Umsetzung von Projekten auf Grundlage agiler Methoden. Die Entwicklung erfolgt in iterativen Schritten; Kundenwünsche können flexibel innerhalb des vereinbarten Rahmens eingebracht werden.
Ein Anspruch auf die Herausgabe von Zwischenständen, Quellcodes oder bearbeitbaren Rohdateien (z. B. Figma, Indesign) besteht nur bei ausdrücklicher individueller Vereinbarung.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Bereitstellung von Inhalten
Der Kunde stellt alle Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Impressumsdaten) rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung. Er garantiert zudem, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter (Urheberrecht, Markenrecht) verletzen.
3.2 Verzögerungen & Zusatzaufwand
Verzögerungen durch verspätete Zuarbeit des Kunden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Hieraus entstehender Zusatzaufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf. Die Abnahmefrist beträgt 2 Wochen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge oder Reaktion, gilt das Werk als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
5. Managed Premium & Technische Betreuung
5.1 Leistungsbeschreibung „Premium“
Im Rahmen von Premium-Projekten erbringt der Auftragnehmer Leistungen in den Bereichen Konzeption, Umsetzung und Betrieb der technischen Infrastruktur. Es erfolgt eine klare Trennung zwischen der technischen Ebene (Verantwortung des Anbieters) und der inhaltlichen Ebene (Verantwortung des Kunden).
Die Bereitstellung der technischen Infrastruktur erfolgt grundsätzlich unbefristet, solange die laufenden Kosten beglichen werden. Eine aktive technische Wartung (Einspielen von Updates, Monitoring, Weiterentwicklung) erfolgt nur bei Bestehen einer gesonderten Wartungs- oder Betriebsvereinbarung. Es wird keine Verfügbarkeitsgarantie (SLA) geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Die monatlichen Gebühren decken die laufenden Infrastrukturkosten für die Bereitstellung der exklusiven Server-Umgebung. Es handelt sich hierbei um Service-Entgelte, nicht um eine Miete oder einen Ratenkauf der Hardware.
6. Nutzungsrechte & Eigenwerbung
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht am Endprodukt ein.
Der Auftragnehmer darf das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich darstellen und ist berechtigt, seinen Namen mit Verlinkung im Footer und Impressum der erstellten Webseite zu platzieren (Erwähnungsverfahren).
7. Vertragslaufzeit, Kündigung & Exit
Die Mindestlaufzeit für Premium-Services beträgt 6 Monate, sofern nicht anders vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Laufzeit. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate.
7.2 Exit-Strategie (Datenübergabe)
Der Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur kann ordentlich gekündigt werden. Bei Vertragsende erhält der Kunde:
- Den aktuellen Stand des Website-Codes (Repository oder Build-Datei).
- Alle vom Kunden eingepflegten Inhalte (Datenbank-Export).
- Eine technische Kurzdokumentation zur Wiederherstellung des Systems.
Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer aktiv beim Umzug zu einem anderen Anbieter (Abrechnung nach Aufwand). Es besteht kein Lock-in.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
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